IHR RATGEBER FÜR
Wespen & Hornissen
Häufig gestellte Fragen bzgl. Wespen & Hornissen
Wir von Sprenger Schädlingsbekämpfung beantworten Ihnen die meist gestellten Fragen bzgl. Wespen & Hornissen
1. Im Rollladenkasten summt es – darf ich ihn selbst öffnen?
Nein, das ist der häufigste Weg zu Serienstichen: Wespen alarmieren bei Erschütterung über Duftstoffe das ganze Volk. Sprenger Schädlingsbekämpfung entfernt sicher und im Rahmen der geltenden Vorgaben. Einsätze an Rollladenkästen, Traufkästen und Dächern gehören für Sprenger Schädlingsbekämpfung zum Arbeitsalltag, ebenso große Wespennester an Wohnhäusern. Bis zum Termin die Fenster in Nestnähe geschlossen halten.
2. Wespennest über der Haustür und ein Allergiker im Haushalt – wie schnell muss gehandelt werden?
Umgehend. Wespen sind grundsätzlich geschützt, ein Eingriff ist aber zulässig, wenn ein berechtigter Grund vorliegt – und eine Insektengiftallergie im Haushalt oder ein Nest direkt am Eingang, auf dem Balkon oder im Kinderbereich ist genau das. Sprenger Schädlingsbekämpfung entfernt Nester, die zur Gefahr werden – auch an Schulen und Kindergärten – und wägt vorher ab, ob Entfernung oder Umsiedlung der richtige Weg ist. Schnelle Hilfe von Sprenger Schädlingsbekämpfung: +49 30 671 5558.
3. Wir haben ein Hornissennest – brauchen wir eine Genehmigung?
Ja. Hornissen sind besonders geschützt, ein Eingriff ist nur mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde zulässig. Sprenger Schädlingsbekämpfung bestimmt die Art und handelt stets rechtlich korrekt und verantwortungsbewusst: Nester werden fachgerecht entfernt oder umgesiedelt. Bestimmte Hornissenarten bekämpft Sprenger Schädlingsbekämpfung bewusst nicht – bitte informieren Sie in diesem Fall die NABU.
4. Das Nest sitzt im Gartenschuppen und niemand ist gefährdet – muss ich es entfernen lassen?
Nein – und ohne berechtigten Grund wäre der Eingriff auch nicht zulässig. Die Völker sind einjährig, sterben nach den ersten Frösten ab, und das Nest wird nie wieder besiedelt. Sprenger Schädlingsbekämpfung sagt das offen, statt unnötig zu behandeln – und übernimmt später die Entfernung des leeren Nests samt Abdichtung des Hohlraums vor der nächsten Saison.
5. Beim Rasenmähen aus dem Boden gestochen – was muss jetzt passieren?
Bereich absperren, das Einflugloch nicht kreuzen, Gartenarbeit stoppen. Bei Stichen im Mund- oder Halsbereich oder bei Atemnot sofort den Notruf 112 wählen. Anschließend übernimmt Sprenger Schädlingsbekämpfung die Artbestimmung und die fachgerechte Behandlung des Erdnests auf Grundstücken in Berlin und Brandenburg – mit Schutzausrüstung und in dem Wissen, welche Arten geschützt sind und welche behandelt werden dürfen.
Wir stehen Ihnen diskret, zuverlässig und professionell zur Seite, ob Schädlingsbekämpfung oder Desinfizierung.
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